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Mitarbeiter:innen in einem farbenfroh beleuchteten Büro mit Glaswänden, einige im Gespräch oder an Arbeitsplätzen

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Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

Anm. zu BAG: Kein Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub durch Prozessvergleich

Das BAG hat mit Urteil vom 3.6.2025 (9 AZR 104/24) entschieden, dass ein gerichtlicher Vergleich keinen wirksamen Verzicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub auch dann nicht begründen kann, wenn die Vertragsparteien dessen angeblich erfolgte „Gewährung in natura“ vereinbaren (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Anwendung des § 6 AStG auf Wegzüge in die Schweiz

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 2. Juni 2025 (IV B 5 - S 1348/00008/004/159) zur Anwendung des § 6 AStG auf Wegzüge in die Schweiz unter Berücksichtigung der Folgen des EuGH-Urteils vom 26. Februar 2019, Wächtler – C-581/17 (EU:C:2019:138), und des BFH-Urteils vom 6. September 2023 – I R 35/20 Stellung genommen.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Monatlich fortgeschriebene Übersicht Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2025

Mit BMF-Schreiben vom 2. Juni 2025 - III C 3 - S 7329/00014/007/069 - wird die fortgeschriebene Übersicht für das Jahr 2025 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse vorgelegt.
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Fälligkeit von Abfindungsansprüchen aus einem durch Spruch einer Einigungsstelle beschlossenen Sozialplan

Abfindungsansprüche aus einem durch Spruch einer Einigungsstelle beschlossenen Sozialplan, der erfolglos gerichtlich angefochten wurde, werden zu dem im Sozialplan bestimmten Zeitpunkt und nicht erst mit Rechtskraft der Entscheidung in dem Beschlussverfahren über die Wirksamkeit des Einigungsstellenspruchs fällig.
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Kostentragung bei Anerkenntnis der Kostenlast nach übereinstimmender Erklärung der Erledigung der Hauptsache

1. In Anwendung des Grundgedankens von § 307 ZPO sind einer Partei ohne weitere Sachprüfung die Kosten aufzuerlegen, wenn diese ihre Kostenlast im Zusammenhang mit der Erklärung der Erledigung der Hauptsache anerkennt. Für die Kostenentscheidung nach § 91a Abs. 1 iVm. § 308 Abs. 2 ZPO ist der bisherige Sach- und Streitstand nicht mehr maßgebend, wenn die Parteien über die Kosten des in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits verfügen(Rn. 8).
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG zur Betriebsratswahl: Verlangen von Briefwahlunterlagen; Behandlung der Briefwahlstimmen durch den Wahlvorstand

Die Pflicht des Wahlvorstands, einem Wahlberechtigten, der im Zeitpunkt der Betriebsratswahl wegen Abwesenheit vom Betrieb an der persönlichen Stimmabgabe verhindert ist, auf sein Verlangen die Unterlagen für eine schriftliche Stimmabgabe auszuhändigen oder zu übersenden, setzt keine Begründung des Verlangens durch den Wahlberechtigten voraus. Der Wahlvorstand hat die Verhinderung wegen Betriebsabwesenheit nur dann zu überprüfen, wenn sich Zweifel daran aufdrängen.
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Abzug fiktiver Kirchensteuer bei der Berechnung einer Betriebsrente

1. Regelt eine Gesamtbetriebsvereinbarung zur Berechnung einer das Ruhegeld begrenzenden nettolohnbezogenen Obergrenze, dass vom zuletzt bezogenen regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen "die Steuern einheitlich nach der Steuerklasse III/0 der Lohnsteuertabelle (Monatslohn), die Arbeitnehmeranteile zum Rentenund Arbeitslosenversicherungsbeitrag sowie zum Krankenversicherungsbeitrag nach dem vom Bundesarbeitsminister veröffentlichten durchschnittlichen Beitragssatz der Ortskrankenkassen abgezogen" werden, ist vom zugrunde zu legenden Bruttoeinkommen - unabhängig von der individuellen Zugehörigkeit der Versorgungsempfänger zu einer steuererhebenden Kirche - neben der Einkommensteuer pauschal auch die Kirchensteuer in Abzug zu bringen (Rn. 11 ff.).
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Verfall tariflichen Urlaubs; Verlängerung tariflicher Verfallsfristen durch Verwaltungsvorschriften

1. Aufgrund ihrer verwaltungsinternen Bedeutung begründen Erlasse, Verfügungen und Verwaltungsvorschriften, mit denen sich der Dienstherr an nachgeordnete weisungsabhängige Organe, Ämter oder Dienststellen wendet, selbst regelmäßig keine Ansprüche. Außenwirkung erlangen sie idR erst über die an ihnen orientierte, tatsächlich geübte gleichmäßige Verwaltungspraxis(Rn. 18).
Unscharfe Menschenmenge in Bewegung, eingefangen in Blau- und Lilatönen mit dynamischer Unschärfe

BSG: Wegeunfall auf einem Weg von einem dritten Ort zur Wohnung zwecks Aufnahme von Arbeitsmaterialien

1. Besteht eine beschäftigungsbezogene Pflicht oder ausdrückliche Weisung, kann der Weg von einem dritten Ort zur Wohnung zwecks Aufnahme von Arbeitsmaterialien für einen Arbeitseinsatz als Betriebsweg versichert sein.
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

FG Köln: Unterschiedliche steuerliche Zinssätze für Aussetzungszinsen und Nachzahlungszinsen auch nach dem 31.12.2022 verfassungsrechtlich zweifelhaft

Das FG Köln hat mit Beschluss vom 8. April 2025 (4 V 444/25) entschieden, dass an der unterschiedlichen Höhe des Zinssatzes für Aussetzungszinsen und Nachzahlungszinsen ernstliche Zweifel bestehen.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH zur Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts

NV: Der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) lässt sich nicht der verallgemeinerungsfähige Rechtssatz entnehmen, dass bei einer Beschäftigung von Mitarbeitern in einer Anwaltskanzlei und der Erzielung sechsstelliger Honorareinnahmen in der Regel zu vermuten ist, dass die Kanzlei mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird (Bestätigung der Rechtsprechung im BFH-Beschluss vom 18.04.2013 - VIII B 135/12, BFH/NV 2013, 1556).
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BFH: Kein Feststellungsinteresse bei Nichtigkeitsklage gegen eine Prüfungsanordnung

1. NV: Das für eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen eine Prüfungsanordnung erforderliche besondere Feststellungsinteresse im Sinne von § 41 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung fehlt, wenn die Prüfungsergebnisse bereits bescheidmäßig umgesetzt worden sind (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11.03.2025 - IX R 30/22, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).
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BFH zur Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine unzulässige Restitutionsklage

1. NV: Ergeht nach Eintritt der Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung durch das Finanzgericht (FG) ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), bei dessen Beachtung die Hauptsache anders zu würdigen sein könnte, liegt hierin kein zulässiger Restitutionsgrund im Sinne von § 580 Nr. 7 Buchst. b der Zivilprozessordnung (ZPO).
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BFH zur vGA dem Grunde nach beim unentgeltlichen Erwerb eigener Anteile durch faktischen Alleingesellschafter

1. NV: Es ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geklärt, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) beim Gesellschafter schon dem Grunde nach nicht davon abhängt, ob der Vorgang bei der Gesellschaft eine Minderung des Unterschiedsbetrags ausgelöst hat.
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BFH zur fehlenden Angabe einer ladungsfähigen Anschrift

1. NV: Bestehen erhebliche Zweifel, ob die Klägerin unter der in der Klageschrift angegebenen Anschrift noch wohnt und hat das Finanzgericht (FG) die Klägerin deshalb zu Recht wiederholt dazu aufgefordert, ihre aktuelle (gegebenenfalls auch ausländische) Wohnanschrift mitzuteilen, darf das Gericht, solange die Klägerin die Frage nicht beantwortet hat, im Urteil nicht offenlassen, ob die Klage zulässig ist. Unter diesen Umständen kann der Bundesfinanzhof im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Vorentscheidung aufzuheben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das FG zurückzuverweisen.
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BFH: Keine hinreichende Darlegung von Zulassungsgründen bei inhaltsgleicher Übernahme von Begründungen

NV: Ist die Beschwerdebegründung hinsichtlich der vorgebrachten Zulassungsgründe fast völlig wortgleich mit der Beschwerdebegründung, die in einem anderen Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vorgebracht wurde, in dem der Beschwerdeführer mit demselben Finanzamt über die Umsatzsteuerfestsetzung eines anderen Besteuerungszeitraums bezüglich eines anderen Streitgegenstandes streitet, reichen alleine die Ausführungen zur materiell-rechtlichen Würdigung des Finanzgerichts nicht aus, um einen Zulassungsgrund im Sinne des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung dazulegen.
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BFH zur mangelnden Darlegung von Zulassungsgründen

NV: Beschränkt ein Beschwerdeführer seine Beschwerdebegründung auf bloße Hinweise zur (höchstrichterlichen) Rechtsprechung, ohne konkret darzulegen, welche Auswirkungen diese Rechtsprechung für das von ihm geführte Verfahren hat, hat er einen Zulassungsgrund nicht im Sinne von § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung hinreichend dargelegt.
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BFH zur Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb im Fall eines abweichenden Wirtschaftsjahrs

Bei der Bestimmung der Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 des Einkommensteuergesetzes) ist auf die Mitunternehmer abzustellen, die am Ende des (gegebenenfalls abweichenden) Wirtschaftsjahrs an der Mitunternehmerschaft beteiligt waren (Bestätigung und Fortführung der Urteile des Bundesfinanzhofs vom 14.01.2016 - IV R 5/14, BFHE 253, 67, BStBl II 2016, 875; vom 14.01.2016 - IV R 48/12).
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BFH: Umschaltklausel in § 20 Abs. 2 AStG erfordert Mehrheitsbeteiligung an Auslandsgesellschaft

Die unilaterale Umschaltklausel in § 20 Abs. 2 des Außensteuergesetzes ("Switch-over"-Klausel) ist gesellschaftsbezogen auszulegen und findet nur Anwendung, wenn der Steuerinländer mehrheitlich an der Personengesellschaft, die ihm eine ausländische Betriebsstätte vermittelt, beteiligt ist (entgegen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26.09.2014, BStBl I 2014, 1258, Tz. 4.1.1.2.2 und vom 22.12.2023, BStBl I 2023, Sondernummer 1/2023, 2, Rz 1002).
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BFH zur Verlusttragung bei einem Vorbehaltsnießbrauch an einem Kommanditanteil

1. NV: Ob die auf einen mit einem Nießbrauch belasteten Kommanditanteil entfallenden Verluste dem Kommanditisten oder dem Nießbraucher zuzurechnen sind, richtet sich grundsätzlich danach, wer die Verluste nach den vertraglichen Abreden wirtschaftlich zu tragen hat (Bestätigung der Rechtsprechung).
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BFH zum Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG bei teilentgeltlicher Übertragung eines Grundstücks

Im Fall der teilentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgütern erfolgt für Zwecke der Ermittlung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft eine Aufteilung in einen voll entgeltlichen und einen voll unentgeltlichen Teil nach dem Verhältnis der Gegenleistung zum Verkehrswert des übertragenen Wirtschaftsguts. Dies gilt auch bei einem unter den Anschaffungskosten liegenden Entgelt.
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BFH zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

1. Gegen die gesetzliche Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) bestehen auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.08.2023 - X R 30/21, BFHE 282, 195, BStBl II 2024, 215).
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BFH zum Eingang in den Wirtschaftskreislauf der Union

1. Gelangt ein Beförderungsmittel in den Wirtschaftskreislauf der Union, wenn es in einem Mitgliedstaat nicht als Beförderungsmittel verwendet wird, aber an ihm eine Dienstleistung (hier: Wartungs- und Reparaturarbeiten) erbracht wird?
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH zur Steuerbefreiung von Umsätzen aus dem Betrieb eines Reiterhofs

1. Erbringt ein Unternehmer neben Reitunterricht zusätzliche Leistungen wie Unterkunft und Verpflegung, liegen umsatzsteuerrechtlich regelmäßig selbständige Hauptleistungen vor.
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